Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma PrimeDruck für Geschäftskunden

 

§1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen über unseren Onlineshop und Telefonie, die durch Unternehmer („Kunden“ oder „Sie“ oder „Auftraggeber“) getätigt werden. Vertragspartner des Kunden ist PrimeDruck, Rheydterstraße 36, 41065 Mönchengladbach (auch „Auftragnehmer“ oder „wir“ genannt). Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

 

Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der PrimeDruck Firma erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt im Sinne des §14 BGB.

 

§2 Vertragsabschluss und Kundenkonto

(1)Die Darstellung und Angebote unserer Produkte auf unserer Website, in Newslettern oder sonstigen Medien erfolgt zu Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Sie können ein Produkt zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit prüfen und korrigieren.

 

(2)Ihre Bestellung über unsere Website stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Indem Sie in der Bestellübersicht auf »Bezahlen« oder »Jetzt kaufen« klicken, erklären Sie verbindlich, zu den auf der Website und in diesen AGB genannten Konditionen die von Ihnen ausgewählte(n) Ware(n) bestellen und den angegebenen Preis zahlen zu wollen.

 

(3)Die Konditionen zu Absatz 2 finden ebenfalls Geltung bei Telefonbestellungen durch eine(n) Verkaufsberater(in) des Auftragnehmers. Durch die schriftliche Bestätigung Ihres Auftrags, den Sie elektronisch per E-Mail, WhatsApp oder sonstiger elektronischer Mittel von uns erhalten, stimmen Sie der Bestellung zu den Konditionen unserer AGB und der Auftragsbestätigung nur zu, wenn Sie die von uns erhaltene Auftragsbestätigung mit einer schriftlichen Antwort bestätigen. Mündlich vereinbarte Angebote und Konditionen, die nicht ausdrücklich in Ihrem Auftrag schriftlich vorzufinden sind, finden keine Geltung.

 

(4)Sie können über unsere Website als Gast oder mit einem von Ihnen erstellten, passwortgeschützten Account bestellen. Ihnen obliegt, sicherzustellen, dass Ihre uns mitgeteilten Personenstamm-, Versand- und ggf. Zahlungsdaten vollständig und korrekt sind sowie diese ggf. im eigenen Account stets aktuell zu halten. Der Account erlaubt den Überblick über Ihre Bestellungen, das Verfolgen des Versandstatus Ihrer Druckaufträge und das selbstständige Aktualisieren Ihrer Benutzerdaten. Sie sind für die Geheimhaltung des Passwortes verantwortlich und müssen uns über jede Ihnen bekanntwerdende nicht-autorisierte Nutzung unverzüglich informieren.

 

(5)Auf den Produktseiten können Sie mit dem Button „Zur Wunschliste hinzufügen“ Ihre individuelle Produktauswahl speichern.

 

(6)Ein verbindlicher Vertrag kommt bei einer Bestellung über unsere Website erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch uns zustande, z. B. wenn Sie nach der Aufgabe Ihrer Bestellung eine Bestellbestätigung von uns in Textform erhalten haben, innerhalb einer Frist, in der Sie den Eingang der Antwort unter zumutbaren Umständen erwarten dürfen.

 

(7)Vertragsinhalt ist nur, was zwischen den Vertragspartnern durch eine Vereinbarung in Textform bzw. die Bestellung über das Internet in der vorgegebenen Bestellmaske bestätigt wurde. Die Angestellten des Auftragnehmers haben, mit Ausnahme der Geschäftsführung und Prokuristinnen und Prokuristen, nicht das Recht, hiervon abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen. Besondere Geltungen finden Sie in Absatz 3.

 

§3 Durchführung des Druckauftrags

  • Die Druckdaten müssen den Vorgaben entsprechen, die sich aus der jeweiligen Produktseite ergeben. Diese Vorgaben werden Bestandteil des Vertrags.

(1a) Inhalte der Druckdaten und die daraus produzierten Druckerzeugnisse dürfen nicht

  • Rechte und Ansprüche Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzen,
  • gegen geltende Gesetze und Rechtsverordnungen verstoßen,
  • diskriminierend sein oder gegen allgemeine Gleichbehandlung verstoßen,
  • belästigend, beleidigend, obszön oder in sonstiger Weise unangemessen sein,
  • rassistischer, fremdenfeindlicher, gewaltverherrlichender, sexistischer oder sonstiger sittenwidriger bzw. verfassungsfeindlicher Natur sein bzw. solche Ziele verfolgen.

Im Falle der Verletzung von Rechten Dritter durch die Erfüllung des Druckauftrags, werden Sie uns von allen daraus resultierenden Ansprüchen und Schadenersatzforderungen, die gegen uns geltend gemacht werden, sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung gegen Nachweis freistellen.

 

Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textform eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen dem Auftragnehmer vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher in Textform ausdrücklich bestätigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet grundsätzlich allein der Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

(2a) Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder von ihm eingeschaltete Dritte (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflichten. Dies gilt nur dann nicht, wenn die zur Verfügung gestellten Daten offensichtlich nicht verarbeitungsfähig oder nicht lesbar sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur Verfügung Stellung der Daten auf einem Datenträger Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.

 

§4 Musterexemplare

  • Sie sind als unser Kunde berechtigt, ein kostenloses Musterexemplar vor Druckauftrag anzufordern. Aufträge zu Musterexemplaren sind nicht widerrufbar. Die Bestellung eines Musterexemplars verpflichtet nicht zum Kauf des Angebots, für welches das Musterexemplar bestimmt war. Es wird nur ein Exemplar per Post verschickt, wenn nicht anders vereinbart.

 

§5 Widerruf und Rücknahmen

(1)Das gesetzliche Widerrufsrecht ist ein Verbraucherrecht (§355 BGB). Bei den Produkten von PrimeDruck handelt es sich ausschließlich um personalisierte und individuell bedruckte Waren, die von PrimeDruck nicht an Dritte veräußert werden, sondern nur dem gewerblichen Zwecke dienen. Rücknahmen, Retouren und Widerruf sind daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund bieten wir unseren Geschäftskunden die Möglichkeit an, ein Muster Exemplar anzufordern und Nachbesserungen in diesem Rahmen durchzuführen.

 

(2)Widerruf des Auftrags ist innerhalb von 24 Stunden nach schriftlicher Bestätigung des Auftrags möglich. Nach 24 Stunden und nach erfolgtem Druck ist es nicht mehr möglich, den Auftrag zu widerrufen bzw. zu stornieren.

 

§6 Lieferung, Leistungszeit und Gefahrübergang

(1)Vereinbarte Leistungszeiten werden in Werktagen bemessen. Als Werktage gelten dabei Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Vereinbarte Lieferfristen beginnen nach Maßgabe der jeweils spätesten Eingangszeit für den jeweiligen Werktag und setzen rechtzeitige und ordnungsgemäße Erbringung der notwendigen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers voraus.

 

(2)Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Einfache Lieferverzögerungen berechtigen grundsätzlich nicht zur Ablehnung einer Lieferung.

 

(3)Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Ware, der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB (Deutsches Handelsgesetzbuch) geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht.

 

(4)Wenn wir wegen Nichtverfügbarkeit einer Ware oder ihrer Materialien oder wegen höherer Gewalt die bestellte Ware nicht rechtzeitig oder gar nicht liefern können, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren, wenn Sie die Benachrichtigung per E-Mail verlangen.

 

(5)Ist die Lieferung unmöglich oder können wir auch die neue Lieferfrist nicht einhalten, dürfen wir vom Vertrag zurücktreten und erstatten Ihnen bereits geleistete Zahlungen entsprechend Ihrer Zahlungsart zurück.

 

(6)Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse.

 

§7 Preise, Bezahlung und Rabatte

(1) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Sonderaktionen und Gutscheine können nicht nachträglich eingelöst werden.

 

(2) Wenn Sie Auflagen bestellen möchten, die über die auswählbaren Mengen hinausgehen, können Sie in unserem Onlineshop eine unverbindliche Anfrage hinsichtlich Machbarkeit, Preis, Bestellung und Lieferung über das Kontaktformular auf unserer Kontakt- bzw. Kundenservice Seite stellen. Ebenfalls steht unsere Verkaufs- und Kundenberatung für individuelle Auflagen und Nachfragen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

 

(3) Unsere Ware liefern wir an unsere Kunden versandkostenfrei.

 

(4) Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt zum Gesamtbetrag inklusive Mehrwertsteuer (Bruttopreis).

 

(5) Rabattaktionen werden nur in dem angegebenen und vorgesehenen Zeitraum berücksichtigt. Wenn nicht anders vereinbart können Rabattcodes nur einmalig eingelöst werden, es sei denn, es ist vom Auftragnehmer für eine mehrmalige Anwendung autorisiert worden.

 

(6) Bezahlen können Sie Ihre Bestellung mit unseren Zahlungsmöglichkeiten PayPal, Klarna Pay Now, Giro Pay und SEPA-Banküberweisung. Zusätzlich kann bei hauseigener Lieferung der Ware die Barzahlungsmöglichkeit in Anspruch genommen werden. Andere Zahlungsmöglichkeiten sind ausgeschlossen.

 

(7) Zahlung auf Rechnung oder Ratenzahlung sind grundsätzlich bis auf weiteren Ausnahmefällen ausgeschlossen.

 

(8) Bei hauseigenen Lieferungen durch den Fahrer des Auftragnehmers muss die Barzahlung des Auftraggebers, wie schriftlich vereinbart, gewährleistet sein. Sollte der Auftraggeber die Zahlung nicht gewährleisten können, behält sich der Auftragnehmer den weiteren Verlauf des Warenübergangs vor.

 

  1. Folgen bei Nichtzahlung der Ware bei Lieferung können wie folgt sein:
  • Der Fahrer ist berechtigt, die Ware mitzunehmen. Sollte ein zweiter Liefertermin verfügbar sein, wird ein Zweitversuch zur Auslieferung kostenfrei angeboten.
  • Sollte der Zweittermin ebenfalls erfolglos sein, kann der Auftraggeber die Ware selbst in unserer Vertriebsstätte abholen und vor Ort den Rechnungsbetrag Bar begleichen.
  • Wenn nicht anders vereinbart und der Zweittermin erfolglos verstreicht, muss der Auftraggeber die Ware in Vorkasse bezahlen. Die Ware wird 24 Stunden nach Zahlungseingang über einen Paketdienstleister unserer Wahl versendet.
  • Sonderregelungen in Einzelfällen müssen schriftlich durch Auftragnehmer und -geber bestätigt werden.

 

§8 Rechte des Auftragnehmers bei Nichterfolgen eines Auftrages

(1) Sollte ein potenzieller Auftraggeber umfangreiche Designleistungen oder individuelle grafische Anpassungen in Anspruch nehmen, ohne dass anschließend ein Druckauftrag bei PrimeDruck erteilt wird, behält sich PrimeDruck das Recht vor, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 90,00 Euro netto zu berechnen.

 

(2) Diese Pauschale entfällt vollständig, wenn der Auftraggeber auf Grundlage des erarbeiteten Designs einen Druckauftrag bei PrimeDruck erteilt.

 

(3) Als umfangreiche Designleistungen gelten insbesondere kreative Arbeiten mit einem Zeitaufwand von mindestens 45 Minuten und einem individuellen grafischen Ergebnis, das über einfache Korrekturen hinausgeht.

 

(4) Die Berechnung der Pauschale erfolgt ausschließlich in Fällen, in denen trotz erbrachter Designleistung kein Auftrag zustande kommt. Die Höhe der Pauschale orientiert sich am branchenüblichen Vergütungsniveau für vergleichbare Leistungen.

 

(5) Eine gesonderte Ankündigung der möglichen Berechnung dieser Pauschale ist nicht erforderlich. Mit der Inanspruchnahme der Designleistung erklärt sich der Auftraggeber stillschweigend mit dieser Regelung einverstanden, sofern kein Druckauftrag erfolgt.

 

§9 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

(1)Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware von der vereinbarten Beschaffenheit nur unerheblich abweicht oder die vertragsgemäße bzw. gewöhnliche Verwendung der Ware nur unerheblich beeinträchtigt.

 

(2)In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder auch innerhalb von Chargen nicht beanstandet werden.

 

(3)Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft Sie.

 

(4)Sollten nach Auftragsbestätigung und Druck nachträglich Mängel oder Inhaltsfehler auffallen, dann hat der Auftragnehmer hierfür nicht zu verantworten. Gewährleistungsansprüche sind in dem Falle ausgeschlossen.

 

(5)Die vorstehenden Einschränkungen der Gewährleistungspflicht gelten nicht in Fällen, in denen wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder Mängel arglistig verschwiegen haben.

 

(6)Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB (deutsches Handelsgesetzbuch) geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

 

(7)Sollte ein Mangel und die Konditionen des Absatzes 3 vorliegen, kann der Auftraggeber eine angemessene Kompensation vom Auftragnehmer verlangen. Diese werden schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt und soweit nicht anders vereinbart auch umgesetzt.

 

§10 Eigentumsvorbehalt

(1)Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrags an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

 

(2)Befindet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden sämtliche bestehenden Forderungen sofort fällig. Für die Dauer des Verzugs berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB. Zusätzlich erheben wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB für Schuldverhältnisse ab dem 29.07.2014.

 

(3)Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware nicht erfolgen. Sie sind verpflichtet, uns jede Pfändung, Beschädigung oder jedes Abhandenkommen der Ware unverzüglich anzuzeigen.

 

 

§11 Gerichtsstand

Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand unser Geschäftssitz in Mönchengladbach, Deutschland.

AGB Stand: April 2025